Geschätzte Kulturinteressierte
Wir freuen uns, wieder ohne Masken und eingeschränkte Zuschauerzahl Kultur veranstalten zu können. Und auf ein verantwortungsbewusstes Publikum. Gemeinsam lassen wir die Live-Kultur wieder
aufleben!
Als Veranstaltende halten wir uns an die aktuellen Weisungen des BAG. Es gilt eine Zertifikatspflicht, d.h. wer an einem Anlass der Kultursonne teilnimmt ist entweder geimpft, getestet oder
genesen. Wer Krankheitssymptome hat, wird ausdrücklich gebeten, zu Hause zu bleiben. Betreffend bereits gekaufter Tickets finden wir in jedem Fall eine gute Lösung.
''Das Covid-Zertifikat kann in Papierform, als PDF auf einem mobilen Gerät oder in der COVID Certificate-App mitgeführt werden. Bei der Überprüfung Ihres persönlichen Covid-Zertifikats verlangen
die Prüfer wie Veranstalter ein Ausweisdokument mit Foto (z.B. Identitätskarte, Pass, Führerausweis, Aufenthaltsbewilligung, Studentenausweis, SwissPass).'' Quelle: BAG
Ein Zertifikat bekommen Personen, die eine Covid-19-Imfung oder einen PCR-/Antigen-Test gemacht haben oder von Covid-19 genesen sind.
> Geimpfte Personen: Sie erhalten auf Antrag ein Covid-Zertifikat, wenn Ihre Impfung folgende beiden Bedingungen erfüllt: 1. Der Impfstoff ist in der Schweiz zugelassen. 2. Die Impfung muss vollständig sein. Das heisst sie muss die Anzahl Impfdosen gemäss den Empfehlungen des BAG umfassen. Vor Ende Juni vollständig geimpfte Personen, die bisher noch kein Zertifikat erhalten haben, können dies beim Kanton beantragen. Gültigkeit: 365 Tage ab Verabreichung der letzten Impfdosis.
> PCR-Test: Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Antrag direkt in die «COVID Certificate»- App ausgeliefert. Sie müssen bereits bei der Probeentnahme angeben, dass Sie ein Covid-Zertifikat erhalten wollen.
> Antigen-Schnelltest: Das Covid-Zertifikat wird Ihnen auf Antrag durch die Testzentren ausgestellt. Dies kann direkt vor Ort erfolgen oder Sie erhalten das Zertifikat digital per
E-Mail oder direkt in die «COVID Certificate»-App ausgeliefert. Gültigkeit: PCR-Test 72 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme, Antigen-Schnelltest 48 Stunden ab Zeitpunkt der Probeentnahme. Für
Selbsttests und Antikörpertests werden keine Covid-Zertifikate ausgestellt.
> Genesene Personen: Sie können ein Covid-Zertifikat erhalten, wenn die Covid-Erkrankung durch einen positiven PCR-Test bestätigt wurde und nicht länger als 180 Tage zurückliegt. Das Covid-Zertifikat können Sie in Ihrem Kanton über ein Onlineformular beantragen. Die Zustellung erfolgt danach in Papierform per Post. Gültigkeit: beginnt ab dem 11. Tag nach dem positiven Testresultat und dauert ab dem Testresultat 180 Tage. Quelle: BAG